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Berufsunfähigkeitsversicherung FAQ 2024 - BU Besonderheiten
Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen und Antworten - BU Besonderheiten
Auf diesen FAQ Seiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themenbereiche Leistungen in der BU, wesentliche BU Besonderheiten, gesetzliche Regelungen der Berufsunfähigkeit, Tarifauswahl in der BU, Aspekte im Leistungsfall einer BU, Besonderheiten von BU Tarifen und Besonderheiten für die Berufsgruppe Beamte. Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert. Sollten Sie Fragen vermissen bzw. eine Frage haben, die Sie beantwortet haben möchten, senden Sie uns einfach eine entsprechende Anfrage. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.
Welche Besonderheiten gilt es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen zu beachten?
Berufsunfähigkeitsversicherung FAQ - BU
Besonderheiten - Fragen & AntwortenEine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zunächst einmal entweder als eigenständige Versicherung (SBU, selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung) oder als auch als Zusatzbaustein zu einer Lebens-, Renten-, oder Risikolebensversicherung abgeschlossen werden (BUZ, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung).
Welches dieser Modelle am günstigsten ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Interessiert sich ein Versicherungsnehmer neben einer BU auch für eine Lebens- oder Rentenversicherung, so ist es in den meisten Fällen am sinnvollsten, diese Versicherungen getrennt, also bei 2 unterschiedlichen Versicherern abzuschließen. Denn auch die einschließbare Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, die dafür sorgt, dass keine Beiträge für die Hauptversicherung entrichtet werden müssen, gleicht die Nachteile nicht aus.
Als weitere Besonderheit sind hier die Berufsklauseln zu nennen, die bei bestimmten Berufen unbedingt im jeweiligen Tarif enthalten sein sollten.
Was versteht man unter der Staffelregelung?
Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit, richten sich die Leistungen der Versicherungen teilweise auch danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist. Bei Vertragsabschluss kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ab welchem Invaliditätsgrad die Rente ausgezahlt werden soll. Man kann zwischen zwei Modellen wählen:
Alle Versicherungsgesellschaften bieten hierbei die sogenannte Pauschalregelung (50/50) an. Hierbei wird die volle Rente zugesichert wenn der Kunde zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Bei der Staffelregelung (z.B. 25/75) zahlt die Gesellschaft schon bei 25 % Berufsunfähigkeit eine anteilige Rente entsprechend dem Grad der Invalidität aus. Die voll vereinbarte Rente erhält der Versicherte aber erst, wenn er zu mindestens 75 Prozent berufsunfähig ist.
Da es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung aber im Leistungsfall in erster Linie darum geht, mit einer festen monatlichen Rente kalkulieren zu können, dies jedoch bei der Staffelregelung (z.B. bei 30% Berufsunfähigkeit) nicht ohne weiteres möglich ist, bietet sich in den meisten Fällen die Pauschalregelung (50/50) an.
Unterscheiden sich Tarife für Frauen von Tarifen für Männer?
Zwar gibt es Unterschiede hinsichtlich der Kalkulation von Berufsunfähigkeitsversicherungen zwischen Tarifen für Frauen und solche für Männer, allerdings fallen diese äußerst gering aus. Aufgrund unterschiedlicher Berufsinhalte ist bei Frauen in der Regel zwar eine etwas günstigere BU-Absicherung möglich, jedoch wurden seit 2013 mit der Unisex Einführung die Preise egalisiert. BU Tarife für Frauen und für Männer kosten also gleich viel.
Entstehen in einer Berufsunfähigkeitsversicherung Überschüsse? Falls ja, wird man als Versicherungsnehmer daran beteiligt?
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung entstehen bei einer Versicherungsgesellschaft Überschüsse. Wie Sie als Versicherungsnehmer an diesen Überschüssen partizipieren, hängt von der Tarifgestaltung des gewählten BU-Tarifs ab. Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten.
- Sofortrabatt: Die Überschüsse werden hochgerechnet und von Beginn an auf den zu zahlenden Beitrag angerechnet. Daraus resultiert dann der Nettobeitrag. Der Bruttobeitrag ist der eigentlich zu zahlende Tarifbeitrag, der Nettobeitrag ist der um die Überschüsse ermäßigte Beitrag. Der Nettobeitrag ist dabei nicht garantiert, da die Überschüsse schwanken können.
- Schlusszahlung: Die Überschüsse werden verzinslich angesammelt und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die Höhe dieser Auszahlung ist nicht garantiert.
- Bonusrente: Die Überschüsse dienen zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente. In diesem Fall setzt sich die Berufsunfähigkeitsrente aus einem garantierten Teil und der nicht garantierten Überschussrente zusammen.
Erhält man eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn bis zum Ablauf der Versicherung keine Berufsunfähigkeit eintritt?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich eine reine Risikoversicherung. Somit wird am Ende der Laufzeit kein Guthaben ausgezahlt. Abhängig von der Tarifgestaltung ist es jedoch möglich bei Vertragsende angesammelte Überschüsse ausgezahlt zu bekommen. Diese Überschüsse sind in der Regel aber recht niedrig und ohne Anspruch auf Garantie. Als Produkt zum Kapitalaufbau oder für die Altersvorsorge eignet sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung somit nicht. Hierfür sollte bspw. eine Rentenversicherung gewählt werden.
Was passiert bei einem Berufswechsel? Muss ich diesen Wechsel meine BU-Versicherung melden?
Bei den meisten Versicherern ist derjenige Beruf versichert, der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. Wichtig ist auch hier wieder der Bedingungstext. Bei manchen Gesellschaften besteht eine Informationspflicht beim Wechsel des Berufes, insbesondere wenn es sich um einen Beruf mit einem erhöhten Risiko handelt. Hierbei kann sogar ein höherer Beitrag fällig werden. Deshalb sollte hier ein Versicherer gewählt werden, der keine Nachmeldung bei Berufswechsel verlangt.
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